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Jetzt anrufen: 0941 28094777

Miteigentümer werden

Die Bewohner*innen werden zwar nicht Eigentümer*innen ihrer Wohnung, aber durch den Erwerb von Geschäftsanteilen werden sie Miteigentümer*innen an der Genossenschaft und leben in einer stabilen Nachbarschaft mit Menschen, die ähnliche Lebensentwürfe haben.

Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Geschäftsanteile eine Stimme in der Mitgliederversammlung und bestimmt somit über die Zukunft des Unternehmens wie auch über die weitere Entwicklung seines Wohnhauses selbst. Mitglied wird man durch Beitritt.

Mitmachen und mitgestalten
Wer Mitglied der Genossenschaft ist, kann sein Wohn- und Lebensumfeld aktiv mitgestalten. Das genossenschaftliche Bauen und Wohnen stärkt die Gemeinschaft und fördert lebendige Nachbarschaften.

Mitglieder können

  • sich um Wohnungen der Genossenschaft bewerben
  • zukunftsfähige Wohnformen entwickeln
  • sich in Arbeitskreisen engagieren
  • Grundstücke und Gebäude für Wohnprojekte einbringen
  • an Exkursionen teilnehmen
  • Vorträge und Seminare besuchen

Vorteile genossenschaftlichen Wohnens

Auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht

Die Bewohner*innen erhalten ein auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht an ihrer Wohnung. Das Haus und die Wohnungen selbst bleiben im Gemeinschaftseigentum der Genossenschaft. Das Nutzungsentgelt entspricht einer Kostenmiete und ist über lange Zeit konstant.

Zusätzlich zum Nutzungsentgelt sind einmalige wohnungsbezogene Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Auch die Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz werden genossenschaftlich finanziert.

Laden Sie sich die notwendigen Dokumente herunter

Satzung der NaBau

Laden Sie sich die Satzung vom 26. Juni 2016 herunter.

Die Geschäftsanteile werden bei Kündigung der Mitgliedschaft wieder ausbezahlt. Mit Termivereinbahrung können Beitrittserklärungen auch in der Geschäftsstelle ausgefüllt werden.

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